Die Halbmaske findet ausschließlich Anwendung bei bestimmten Schadstoffkonzentrationen in der Umgebung. Ein Einsatz in unbekannten oder gefährlichen Atmosphären ist nicht zulässig. Bei Tätigkeiten, bei denen offene Flammen oder flüssige Metalle zum Einsatz kommen, ist das Risiko einer Beeinträchtigung der Filterleistung durch Aktivkohle erhöht. Des Weiteren ist der Einsatz der Maske in sauerstoffarmen Umgebungen mit einem Sauerstoffgehalt von weniger als 19,5 %, sowie in sauerstoffangereicherten Umgebungen mit einem Sauerstoffgehalt von mehr als 25 % nicht zulässig. Ein Einsatz der Filter ist nicht zulässig, sofern die CO₂-Konzentration einen Wert von 0,1 % Vol. übersteigt. Modifikationen am Gerät können die Zertifizierung und den Schutz beeinträchtigen. Die Lebensdauer der Filter ist begrenzt. Infolge spezifischer Gesichtsmerkmale, wie etwa Bartwuchs, kann eine Beeinträchtigung des korrekten Sitzes der Maske nicht ausgeschlossen werden. Im Hinblick auf die Entsorgung ist zu berücksichtigen, dass dies in Übereinstimmung mit den jeweiligen regionalen Vorschriften zu erfolgen hat. Eine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen, wird seitens des Herstellers ausgeschlossen.